BFH - Urteil vom 13.04.1999
VI R 192/98
Normen:
FGO § 62 ; GKG § 8 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1352

Prozessvollmacht, Widerruf oder Beschränkung

BFH, Urteil vom 13.04.1999 - Aktenzeichen VI R 192/98

DRsp Nr. 1999/8392

Prozessvollmacht, Widerruf oder Beschränkung

1. Eine Vollmacht, die ihrem Wortlaut nach der im Klageverfahren vorgelegten Vollmacht entspricht, genügt den Anforderungen des § 62 Abs. 3 FGO. 2. Bei sog. Blanco-Vollmachten genügt es, wenn der Prozessbevollmächtigte die Vollmachturkunde zwar unvollständig belässt, aber einem dem FG übersandten Schriftsatz beiheftet, der den Rechtsstreit genau bezeichnet. 3. Aus der Nichtvorlage der Bestätigung einer an sich gegebenen Vollmacht, darf das FG nicht folgern, die Kl. hätten ihre Vollmacht widerrufen oder im Innenverhältnis beschränkt. Bloße Mutmaßungen über eine etwaige missbräuchliche Verwendung der Vollmacht genügen für die Nichtanerkennung nicht.

Normenkette:

FGO § 62 ; GKG § 8 ;

Gründe:

Nach erfolglosem Vorverfahren erhob der Prozeßvertreter (P) der Kläger und Revisionskläger (Kläger) in deren Namen Klage wegen Einkommensteuer 1987. Er beantragte unter anderem, bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einen Kinderfreibetrag von 6 000 DM pro Kind zu berücksichtigen.