BFH - Beschluss vom 03.04.2007
IX B 169/06
Normen:
AO § 236 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1267
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 09.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1427/02

Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge

BFH, Beschluss vom 03.04.2007 - Aktenzeichen IX B 169/06

DRsp Nr. 2007/9230

Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge

Eine Verzinsung nach § 236 AO kommt nur für Erstattungsansprüche in Betracht, die als solche rechtshängig gewesen sind. Eine entsprechende Anwendung der Norm auf Erstattungsansprüche, die Gegenstand vom beim FA ruhenden Einspruchsverfahren waren, ist nicht möglich.

Normenkette:

AO § 236 ;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) sind nicht gegeben.