BFH - Beschluss vom 26.07.2005
VII ER -S- 1/05
Normen:
AO § 233 S. 1 § 236 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 4

Prozesszinsen auf Steuererstattungen

BFH, Beschluss vom 26.07.2005 - Aktenzeichen VII ER -S- 1/05

DRsp Nr. 2005/19601

Prozesszinsen auf Steuererstattungen

Es wird daran festgehalten, dass der Anspruch auf Prozesszinsen auf Steuererstattungen voraussetzt, dass der Erstattungsanspruch auf der Herabsetzung einer festgesetzten Steuer durch oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung beruht.

Normenkette:

AO § 233 S. 1 § 236 Abs. 1 ;

Gründe:

Ansprüche aus Steuerschuldverhältnissen werden nach § 233 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977) nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. In dem beim I. Senat anhängigen Streitfall kommt als Rechtsgrundlage für den von der Klägerin geltend gemachten Zinsanspruch allein die Vorschrift des § 236 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 in Betracht. Wird eine festgesetzte Steuer durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder auf Grund einer solchen herabgesetzt, so ist nach dieser Vorschrift der zuviel entrichtete und somit zu erstattende Betrag vom Tag der Rechtshängigkeit an bis zum Auszahlungstag zu verzinsen.