Der Körperschaftsteuerbescheid für 2005 vom 06.05.2010 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Streitig ist, ob durch die im Streitjahr 2005 erfolgte Liquidation der A North America Inc. (nachfolgend: ANA), einer Tochtergesellschaft der Klägerin, ein steuerpflichtiger Liquidationsgewinn bei der Klägerin entstanden ist.
Umstrukturierung 1999:
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