I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erzielt als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Im Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) hatte er begehrt,
-seine drohende Inanspruchnahme aus einer rechtskräftig titulierten Darlehensrückzahlungsverpflichtung in Höhe von ... €, die mit dem Erwerb einer Teil eines Kapitalanlagebetrugssystems darstellenden Fondsbeteiligung im Zusammenhang stand, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen,
-ihm keinen Verlustanteil aus der Beteiligung zuzurechnen,
-für seine zu Unrecht nicht in die 12. Klasse versetzte Tochter einen doppelten Kinderfreibetrag als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen,
-Schulgeldzahlungen für seinen Sohn für den Besuch eines englischen College über die Grenzen des § Abs. Nr. hinaus zu berücksichtigen und
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