Der Antrag wird abgelehnt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 109.622,57 € festgesetzt.
Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung ist unbegründet. Die von ihr geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor (§
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