FG Köln - Beschluss vom 07.07.2009
13 V 1232/09
Normen:
AO § 193; AO § 194; BpO § 4 Abs. 2;

Prüfung von Großbetrieben im Jahresrhythmus

FG Köln, Beschluss vom 07.07.2009 - Aktenzeichen 13 V 1232/09

DRsp Nr. 2009/20812

Prüfung von Großbetrieben im Jahresrhythmus

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in Nordrhein-Westfalen eingeführte zeitnahe Betriebsprüfung von Großbetrieben, bei der vom Finanzamt jeweils nur ein Veranlagungszeitraum geprüft wird, gegen den Willen des Unternehmens ermessensfehlerfrei angeordnet werden kann.

Normenkette:

AO § 193; AO § 194; BpO § 4 Abs. 2;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten um die Fragen, ob die Antragstellerin zu Recht als Großbetrieb im Sinne des § 3 BpO eingeordnet wurde und die angeordnete Anschlussprüfung im Sinne des § 4 Abs. 2 BpO ermessensfehlerfrei auf einen Besteuerungszeitraum beschränkt werden konnte.