Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
3.Die Revision zum Bundesfinanzhof wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit der gegen die Klägerin mit dem Ziel der Prüfung von Schenkungsteuer im Zeitraum von 2001 bis 2013 gerichteten Prüfungsanordnung, insbesondere in diesem Zusammenhang die Rechtmäßigkeit der Bestimmung der mit der Durchführung der Außenprüfung betrauten Prüferin.
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