FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 15.01.2007
3 K 990/06
Normen:
AO (1977) § 5 § 118 § 194 § 196 ; BpO (2000) § 4 ;

Prüfungsanordnung für mehrere Steuerarten; Mehrheit von Verwaltungsakten; Auslegung und begünstigender Charakter einer Erweiterung des Prüfungszeitraums

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.01.2007 - Aktenzeichen 3 K 990/06

DRsp Nr. 2007/16464

Prüfungsanordnung für mehrere Steuerarten; Mehrheit von Verwaltungsakten; Auslegung und begünstigender Charakter einer Erweiterung des Prüfungszeitraums

1. Eine Prüfungsanordnung, die mehrere Steuerarten betrifft, beinhaltet mehrere selbstständige Verwaltungsakte. 2. Behält sich das Finanzamt bei Anordnung einer Außenprüfung ausdrücklich vor, die Prüfung auf andere Steuerarten und Zeiträume auszudehnen, so ist eine auf andere Zeiträume erweiterte Prüfungsanordnung, die ihrerseits einen solchen Vorbehalt nicht enthält, nach Maßgabe des Empfängerhorizonts dahin auszulegen, dass das Finanzamt sein Ermessen bewusst dahingehend betätigt habe, auf eine über das Maß dieser - ersten - Erweiterung hinausgehende Ausdehnung des Prüfungsumfangs verzichten zu wollen. 3. Bei diesem Verständnis haben die in dieser erweiterten Prüfungsanordnung liegenden Verwaltungsakte im Verhältnis zu einer späteren nochmaligen - weitergehenden - Ausdehnung des Prüfungsumfangs begünstigenden Charakter.

Normenkette:

AO (1977) § 5 § 118 § 194 § 196 ; BpO (2000) § 4 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der zweiten Erweiterung einer Prüfungsanordnung.

Der Kläger ermittelte seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG.