Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 1. Kammer - vom 19.10.2016 zuzulassen, wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Berufungszulassungsverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin bestand am 09.11.2012 die mündliche Prüfung der zweiten juristischen Staatsprüfung. Im Anschluss an die mündliche Prüfung wurde ihr das Gesamtergebnis der zweiten juristischen Staatsprüfung (... Punkte) mitgeteilt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|