FG Hamburg - Urteil vom 27.08.2021
4 K 152/17
Normen:

Prüfungsverfügung mit Bezug zu im Inland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausländischer Arbeitgeber

FG Hamburg, Urteil vom 27.08.2021 - Aktenzeichen 4 K 152/17

DRsp Nr. 2022/7227

Prüfungsverfügung mit Bezug zu im Inland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausländischer Arbeitgeber

1. Nach den Umständen des Einzelfalls ist der Zoll berechtigt, eine Liste von im Inland tätig gewordenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vom ausländischen Arbeitgeber anzufordern, insbesondere wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Meldung nach § 16 MiLoG nicht nachgekommen ist.2. Im Anschluss an BFH, Urteil vom 18. August 2020, VII R 34/18.

Normenkette:

SchwarzArbG § 2;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen eine Prüfungsverfügung nach dem Mindestlohngesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Die Klägerin ist ein international tätiges Transportunternehmen mit Sitz in A, Lettland, dessen Muttergesellschaft ihren Sitz in B, Niederlande, hat. Die Klägerin führt nach ihren eigenen Angaben unter anderem kurzfristige Kabotagetätigkeiten und Transitfahrten in Deutschland durch.