BFH - Beschluss vom 16.06.2005
VII B 138/04
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 ; ZPO § 418 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1869
Vorinstanzen:
FG München, vom 26.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1999/02

PZU: Beweiskraft

BFH, Beschluss vom 16.06.2005 - Aktenzeichen VII B 138/04

DRsp Nr. 2005/14244

PZU: Beweiskraft

1. Die Beweiskraft, die einer PZU nach § 418 ZPO zukommt, erstreckt sich auch darauf, dass das zugestellte Schriftstück der in der PZU genannten Person tatsächlich übergeben worden ist.2. Ein Gegenbeweis kann nur durch den Beweis der Unrichtigkeit der in der PZU bezeugten Tatsachen geführt werden.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 ; ZPO § 418 ;

Gründe: