FG Düsseldorf - Urteil vom 25.03.2021
11 K 3321/17 F
Normen:
EStG § 7g Abs. 1 S. 1; EStG § 7g Abs. 5;
Fundstellen:
BB 2021, 1520

Qualifikation von Einkünften aus der Vermietung eines Hausboots und dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; Berücksichtigen von Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträgen für das Hausboot

FG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2021 - Aktenzeichen 11 K 3321/17 F

DRsp Nr. 2021/6785

Qualifikation von Einkünften aus der Vermietung eines Hausboots und dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; Berücksichtigen von Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträgen für das Hausboot

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Normenkette:

EStG § 7g Abs. 1 S. 1; EStG § 7g Abs. 5;

Tatbestand

Streitig sind die Qualifikation von Einkünften aus der Vermietung eines Hausboots und dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

...Geschäftsgegenstand der Klägerin ist ... der Erwerb ...von Hausbooten u.a. ... sowie vergleichbaren Investitionsgütern zum Zwecke der Vermietung und/oder Verpachtung. Ihren Gewinn ermittelt die Klägerin durch Einnahmenüberschussrechnung.

...Sie vermietete ...ein ... Hausboot... ...mit ...Wohnfläche zuzüglich Terrassen. Die Wohnung kann beheizt und damit ganzjährig genutzt werden. Das Boot ist im Schiffsregister eingetragen.