FG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.04.2001
3 K 4/98
Normen:
AO 1977 § 191 ; AktG § 302 ; AktG § 303 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1013
GmbHR 2001, 989

Qualifizierte faktische Konzernhaftung des Besitzunternehmers für Steuerschulden der masselos in Konkurs gegangenen Betriebs-GmbH

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2001 - Aktenzeichen 3 K 4/98

DRsp Nr. 2001/10646

Qualifizierte faktische Konzernhaftung des Besitzunternehmers für Steuerschulden der masselos in Konkurs gegangenen Betriebs-GmbH

1. Der Steuerpflichtige ist Inhaber eines qualifizierten faktischen Konzerns, wenn er als Einzelunternehmer aufgrund eines Pacht- und Betriebsüberlassungsvertrags eine Betriebsaufspaltung mit einer GmbH begründet hat, bei der er alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist. 2. Er haftet aber -mangels Missbrauchs seiner Leistungsmacht- auch dann nicht nach den Gesichtspunkten des qualifizierten faktischen Konzerns für die -aufgrund von Nachforderungen durch eine Betriebsprüfung entstandenen- Steuerschulden der GmbH, wenn er aufgrund der durch die Steuernachforderungen eingetretenen Überschuldung der GmbH Konkursantrag gestellt, den Pacht- und Betriebsüberlassungsvertrag gekündigt, eine neue GmbH gegründet, die Geschäftsaktivitäten durch Abschluss eines erneuten Betriebsüberlassungsvertrags auf diese übertragen hat und es bei der "alten" GmbH zu einem masselosen Konkurs gekommen ist.