FG Münster - Urteil vom 28.09.2001
11 K 6361/99 F
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 83

Qualifizierung der Tätigkeit einer mit dem Erwerb und der Verwaltung von Grundeigentum befassten GbR als Gewerbebetrieb

FG Münster, Urteil vom 28.09.2001 - Aktenzeichen 11 K 6361/99 F

DRsp Nr. 2002/1126

Qualifizierung der Tätigkeit einer mit dem Erwerb und der Verwaltung von Grundeigentum befassten GbR als Gewerbebetrieb

1) Die für die Annahme einer gewerblichen Tätigkeit erforderliche Nachhaltigkeit liegt auch vor, wenn mehrere Wohnobjekte oder Grundstücke im Rahmen eines einzigen Verkaufsgeschäfts veräußert werden und sich aus anderen objektiven Umständen ergibt, dass noch weitere Grundstücksgeschäfte geplant sind. 2) Eine GbR ist auf andere Weise als durch tatsächliche Wiederholung nachhaltig gewerblich tätig, wenn sie zwischen Erwerb und Veräußerung der Grundstücke zur Verwirklichung eines Großbauvorhabens unter Einsatz von Fremdkapital und unter Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter zahlreiche auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Betätigung liegende Einzelhandlungen durchführt, um auf diese Weise nach Art. eines Bauträgers oder Bauunternehmers die Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten ihres Grundbesitzes zu verbessern und dessen Wert zu steigern. 3) Zu den Indizien für die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und privater Vermögensverwaltung.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

Zu entscheiden ist im zweiten Rechtsgang allein noch, ob die A. GbR (im folgenden: GbR) in den Streitjahren gewerblich tätig war und aus ihrer Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt hat.