I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, die zur X-Unternehmensgruppe gehört. Komplementärin und Geschäftsführerin ist die V-GmbH, Kommanditistin ist seit Beginn des Streitjahrs 1994 die O-KG, in die die früheren Kommanditisten ihre Anteile eingebracht hatten. An den Kommanditanteilen hatten Unterbeteiligungen der Kinder der Kommanditisten bestanden, die auch nach der Einbringung der Kommanditanteile in die O-KG bestehen blieben. Einer der Unterbeteiligten mit einem Kapitalanteil von 4% ist der Beigeladene. Er war bis zum Ende des Streitjahrs Geschäftsführer der V-GmbH sowie aufgrund eines wortgleichen Anstellungsvertrags auch Geschäftsführer der L-GmbH und weiterer Gesellschaften der Unternehmensgruppe.
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