OLG Frankfurt am Main, vom 17.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 229/05
LG Frankfurt am Main, vom 21.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 98/03
Qualifizierung eines notariellen Hauptversammlungsprotokolls i.S.d. § 130 Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz (AktG) als Bericht und sich daraus ergebende Auswirkungen; Überwachung und Protokollierung einer Stimmenauszählung als ein mit der Nichtigkeitssanktion des § 241 Nr. 2 AktG bewehrtes Protokollierungserfordernis; Anfechtbarkeit wegen Organpflichtverletzung durch Abgabe unrichtiger Entsprechenserklärungen gem. § 161 AktG; Außerkraftsetzung einer Satzungsregelung zur Begründung des Ermessens des Versammlungsleiters bzgl. der Durchführung einer Listenwahl der Aufsichtsratsmitglieder durch einen Geschäftsordnungsantrag einzelner Aktionäre auf Durchführung einer Einzelwahl; Anforderungen an die Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses wegen Informationspflichtverletzungen; Bindung des Gerichts durch im Auskunftserzwingungsverfahren gem. § 132 AktG ergangene Entscheidungen; Auswirkung einer erfolgreichen Anfechtungsklage eines von mehreren (notwendigen) Streitgenossen auf die übrigen Streitgenossen im Hinblick auf § 248 Abs. 1 AktG
BGH, Urteil vom 16.02.2009 - Aktenzeichen II ZR 185/07
DRsp Nr. 2009/4241
Qualifizierung eines notariellen Hauptversammlungsprotokolls i.S.d. § 130 Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz (AktG) als Bericht und sich daraus ergebende Auswirkungen; Überwachung und Protokollierung einer Stimmenauszählung als ein mit der Nichtigkeitssanktion des § 241 Nr. 2 AktG bewehrtes Protokollierungserfordernis; Anfechtbarkeit wegen Organpflichtverletzung durch Abgabe unrichtiger "Entsprechenserklärungen" gem. § 161AktG; Außerkraftsetzung einer Satzungsregelung zur Begründung des Ermessens des Versammlungsleiters bzgl. der Durchführung einer Listenwahl der Aufsichtsratsmitglieder durch einen Geschäftsordnungsantrag einzelner Aktionäre auf Durchführung einer Einzelwahl; Anforderungen an die Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses wegen Informationspflichtverletzungen; Bindung des Gerichts durch im Auskunftserzwingungsverfahren gem. § 132AktG ergangene Entscheidungen; Auswirkung einer erfolgreichen Anfechtungsklage eines von mehreren (notwendigen) Streitgenossen auf die übrigen Streitgenossen im Hinblick auf § 248 Abs. 1AktG
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