FG München - Gerichtsbescheid vom 15.01.2021
13 K 2270/15
Normen:
BMSVG AUT § 6 Abs. 1 S. 1; EStG § 3 Nr. 56 und Nr. 62 S. 1 und Nr. 63;

Qualifizierung von Beitragszahlungen eines österreichischen Arbeitgebers an eine österreichische betriebliche Vorsorgekasse als steuerfreie Einnahmen eines Steuerpflichtigen als Grenzgänger

FG München, Gerichtsbescheid vom 15.01.2021 - Aktenzeichen 13 K 2270/15

DRsp Nr. 2021/4192

Qualifizierung von Beitragszahlungen eines österreichischen Arbeitgebers an eine österreichische betriebliche Vorsorgekasse als steuerfreie Einnahmen eines Steuerpflichtigen als Grenzgänger

Stichwort: Beiträge, die ein österreichischer Arbeitgeber gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 österreichisches betriebliches Mitarbeiter und Selbständigen Vorsorgegesetz - BMSVG AUT- an eine österreichische betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) leistet sind nicht gem. § 3 Nr. 62 Einkommensteuergesetz - EStG - steuerfrei.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

BMSVG AUT § 6 Abs. 1 S. 1; EStG § 3 Nr. 56 und Nr. 62 S. 1 und Nr. 63;

Gründe

I.

Das Verfahren befindet sich im 2. Rechtszug.

Die Beteiligten streiten darüber, ob Beiträge, die der österreichische Arbeitgeber des Klägers gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 österreichisches betriebliches Mitarbeiter und Selbständigen Vorsorgegesetz - BMSVG - in Höhe von jeweils 1,53 % des Bruttoentgelts an eine österreichische betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) geleistet hat, gem. § 3 Nr. 62 Einkommensteuergesetz - EStG - steuerfrei sind.