ArbG Köln, vom 03.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 4794/20
Qualitätsanforderungen an TriebfahrzeugführerinNotwendige Bescheinigungen für Befugnis zum Führen eines TriebfahrzeugsZweifel an Eignung zum Führen eines TriebfahrzeugsAnforderungen an Beweislast zur Beseitigung von Zweifeln am Führen eines Triebfahrzeugs
LAG Köln, Urteil vom 13.01.2022 - Aktenzeichen 6 Sa 226/21
DRsp Nr. 2022/2516
Qualitätsanforderungen an TriebfahrzeugführerinNotwendige Bescheinigungen für Befugnis zum Führen eines TriebfahrzeugsZweifel an Eignung zum Führen eines TriebfahrzeugsAnforderungen an Beweislast zur Beseitigung von Zweifeln am Führen eines Triebfahrzeugs
1. Der Einsatz einer Triebfahrzeugführerin und damit deren Beschäftigung als solche setzt voraus, dass die Treibfahrzeugführerin einen gültigen Triebfahrzeugführerschein hat, dass sie eine Zusatzbescheinigung über ihre Fahrberechtigung hat, ihr keine einzelnen Befähigungen aberkannt worden sind und dass keine Zweifel an ihrer Befähigung bestehen.2. Ein Signalverstoß begründet Zweifel an der Befähigung der Triebfahrzeugführerin.3. Es ist die Triebfahrzeugführerin, die die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen trägt, die die Erschütterung des Zweifels bedingen sollen.4. Besteht die Triebfahrzeugführerin eine Nachprüfung und zwei Wiederholungsprüfungen trotz wechselnder Prüferpersönlichkeiten und trotz einer Wiederholung des praktischen Teils im Rahmen der zweiten Wiederholungsprüfung nicht, ist ihr der Beweis solcher Tatsachen misslungen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.