Fassung vom: 21.12.1998
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 1998-12-21

R 13 ErbStR 1999 Vermächtnisse, die beim Tod des Beschwerten fällig werden

R 13 Vermächtnisse, die beim Tod des Beschwerten fällig werden

ErbStR 1999 ( Erbschaftsteuer-Richtlinien 1999 )