" />
(1) 1 Die Erklärung des Unternehmers, daß er auf die Durchschnittssatzbesteuerung verzichtet (§ 24 Abs. 4 Satz 1 UStG), ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. 2 Berechnet der Unternehmer in der ersten Voranmeldung des Kalenderjahres die Vorauszahlung unter Zugrundelegung der allgemeinen Vorschriften des Gesetzes, so kann darin eine solche Erklärung gesehen werden. 3 Hat ein Unternehmer mehrere land- und forstwirtschaftliche Betriebe, so kann er die Erklärung nur einheitlich für alle Betriebe vornehmen, unabhängig davon, wie viele Teilbetriebe i. S. des Ertragsteuerrechts der Unternehmer hat (vgl. BFH-Urteil vom 23.04.1998 - BStBl II S. 494). 4 Entsprechendes gilt für den Widerruf (§ 24 Abs. 4 Satz 3 UStG). (2)
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|