R 3.2 EStR 2005

Fassung vom: 16.12.2005
Inkrafttreten der Fassung: 2003-01-01
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 2005-12-16

R 3.2 EStR 2005 Zu § 3 Nr. 2 EStG

R 3.2 Zu § 3 Nr. 2 EStG

EStR 2005 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2005 )

1Aus dem Ausland bezogenes Arbeitslosengeld gehört nicht zu den nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfreien Leistungen. 2Es handelt sich dabei um wiederkehrende Bezüge i. S. d. § 22 Nr. 1 EStG, die ggf. nach dem DBA mit einem ausländischen Staat steuerfrei sein können.