R 3.65 LStH2022
FNA: 611-2-1-15
Fassung vom: 05.12.2022
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 05.12.2022

R 3.65 LStH2022 Insolvenzsicherung

R 3.65 Insolvenzsicherung

LStH2022 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2023 und Lohnsteuer-Hinweise 2022 )

(1) 1Die Steuerbefreiung gilt für etwaige Beiträge des Trägers der Insolvenzsicherung an ein Lebensversicherungsunternehmen zur Versicherung seiner Verpflichtungen im Sicherungsfall (§ 8 Abs. 1 BetrAVG). 2Sie gilt auch für die Übertragung von Direktzusagen oder für Zusagen, die von einer Unterstützungskasse erbracht werden sollen, wenn die Betriebstätigkeit eingestellt und das Unternehmen liquidiert wird (§ 4 Abs. 4 BetrAVG). 3Im Falle der Liquidation einer Kapitalgesellschaft greift die Steuerbefreiung auch bei der Übertragung von Versorgungszusagen, die an Gesellschafter-Geschäftsführer gegeben worden sind; dies gilt auch dann, wenn es sich um Versorgungszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer handelt. 4Die Sätze 2 und 3 gelten nicht bei einer Betriebsveräußerung, wenn das Unternehmen vom Erwerber fortgeführt wird. (2)