Rabatte und Rückvergütungen bei Verkaufsförderungsaktionen
EuGH, vom 27.04.1999 - Aktenzeichen Rs C-48/97
DRsp Nr. 2001/1080
Rabatte und Rückvergütungen bei Verkaufsförderungsaktionen
1. Art. 11 Teil A Abs. 3 Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ist so auszulegen, daß die Begriffe "Rabatte" und "Rückvergütungen" keinen Preisnachlaß in Höhe der Gesamtkosten einer Lieferung von Gegenständen umfassen können.2. Art. 5 Abs. 6 der Sechsten Richtlinie 77/388 ist so auszulegen, daß die Entnahme von Gegenständen durch eine Erdölgesellschaft, die an einen Treibstoffkäufer gegen Gutscheine weitergegeben werden, die er nach Maßgabe der gekauften Menge gegen Zahlung des vollen Endverkaufspreises des Teibstoffs an der Tankstelle im Rahmen einer Werbeaktion wie der des Ausgangsverfahrens erhalten hat, einer Lieferung gegen Entgelt i.S. der Bestimmung gleichzustellen ist.
Fundstellen
BB 1999, 1421
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