FG Münster - Urteil vom 26.04.1999
4 K 7527/97 L
Normen:
EStG § 8 Abs. 2 ; EStG § 8 Abs. 2 S 3 ; EStG § 8 Abs. 3 ;

Rabattfreibetrag für nur teilweise vom Arbeitgeber erbrachte Leistungen

FG Münster, Urteil vom 26.04.1999 - Aktenzeichen 4 K 7527/97 L

DRsp Nr. 2002/18130

Rabattfreibetrag für nur teilweise vom Arbeitgeber erbrachte Leistungen

Druckt ein Unternehmen für ein Schwesterunternehmen Tageszeitungen und gewährt das Unternehmen im Einverständnis mit dem Schwesterunternehmen seinen Arbeitnehmern ein Freiexemplar der Tageszeitung, so ist für den geldwerten Vorteil der Arbeitnehmer ein Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 S. 2 EStG nicht zu berücksichtigen.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 2 ; EStG § 8 Abs. 2 S 3 ; EStG § 8 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Zu entscheiden ist, ob ein Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG zu gewähren ist für Freiexemplare einer Tageszeitung, die die Klägerin (Klin.) an ihre Arbeitnehmer abgibt und die sie für ihr Schwesterunternehmen druckt.