FG Köln - Urteil vom 26.04.2012
10 K 2440/11
Normen:
EStG § 17;
Fundstellen:
DStRE 2013, 268

RA/StB-Kosten eines Verständigungsverfahrens Veräußerungskosten i. S. des § 17 Abs. 2 EStG

FG Köln, Urteil vom 26.04.2012 - Aktenzeichen 10 K 2440/11

DRsp Nr. 2012/14693

RA/StB-Kosten eines Verständigungsverfahrens Veräußerungskosten i. S. des § 17 Abs. 2 EStG

Rechtsanwalts- und Steuerberaterkosten, die einem Steuerpflichtigen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bzgl. eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG aus Anlass eines Verständigungsverfahrens mit den USA entstehen, mindern als Veräußerungskosten den Gewinn nach § 17 Abs. 2 EStG.

Normenkette:

EStG § 17;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei der Ermittlung eines Gewinns aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung nach § 17 EStG Veräußerungskosten zu berücksichtigen sind.

Der Kläger war im Streitjahr 2000 in den USA ansässig und mit seinen Einkünften in Deutschland beschränkt steuerpflichtig.

Im Jahre 2000 veräußerte der Kläger Anteile an der Firma A GmbH; der Gewinn wurde mit 3.960.000 DM ermittelt.

Der Kläger legte gegen den daraufhin erlassenen Einkommensteuerbescheid vom 27. August 2003 Einspruch ein. Zur Begründung wies er darauf hin, dass der Veräußerungsgewinn auch in den USA versteuert wurde und insoweit eine Doppelbesteuerung vorliege. Er beantragte ein Verständigungsverfahren mit den USA und das Ruhen des Einspruchsverfahrens.