Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei der Ermittlung eines Gewinns aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung nach § 17 EStG Veräußerungskosten zu berücksichtigen sind.
Der Kläger war im Streitjahr 2000 in den USA ansässig und mit seinen Einkünften in Deutschland beschränkt steuerpflichtig.
Im Jahre 2000 veräußerte der Kläger Anteile an der Firma A GmbH; der Gewinn wurde mit 3.960.000 DM ermittelt.
Der Kläger legte gegen den daraufhin erlassenen Einkommensteuerbescheid vom 27. August 2003 Einspruch ein. Zur Begründung wies er darauf hin, dass der Veräußerungsgewinn auch in den USA versteuert wurde und insoweit eine Doppelbesteuerung vorliege. Er beantragte ein Verständigungsverfahren mit den USA und das Ruhen des Einspruchsverfahrens.
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