BFH - Beschluss vom 07.02.2007
IV B 102/05
Normen:
EStG § 16 § 34 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 902
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 16.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 117/03

Realteilung; nur teilweise Aufdeckung stiller Reserven

BFH, Beschluss vom 07.02.2007 - Aktenzeichen IV B 102/05

DRsp Nr. 2007/5553

Realteilung; nur teilweise Aufdeckung stiller Reserven

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Steuerbegünstigung nach §§ 16, 34 EStG nicht zu gewähren ist, wenn der einzelne Realteiler nicht bei allen ihm zugeteilten WG die stillen Reserven aufdeckt.

Normenkette:

EStG § 16 § 34 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist --ungeachtet der Bedenken gegen ihre Zulässigkeit-- jedenfalls unbegründet.

Die Beschwerdebegründung legt nicht --wie es § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) erfordert-- in zulässiger Weise dar, dass die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) aufgeworfenen Rechtsfragen grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO haben.