BFH vom 20.10.2021
XI R 38/19
Normen:
UStG § 25b; UStG § 14a Abs. 7; UStG § 3d S. 2;
Fundstellen:
BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2022/01/20
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 28.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1767/17

Rechnungsberichtigung, Steuerschuldner, Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

BFH, vom 20.10.2021 - Aktenzeichen XI R 38/19

DRsp Nr. 2022/95929

Rechnungsberichtigung, Steuerschuldner, Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Rechtsfrage: Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft Stellt eine ordnungsgemäße Rechnung mit Hinweis auf das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft und auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaft lediglich eine formelle Voraussetzung für das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts gemäß § 25b Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 UStG dar und kann der nachträglichen Berichtigung einer unvollständigen Rechnung eine auf den Zeitpunkt der Lieferung rückwirkende Heilung zukommen?

Normenkette:

UStG § 25b; UStG § 14a Abs. 7; UStG § 3d S. 2;

Hinweise:

Zulassung durch FG

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 20.10.2021) Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.