Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Juni 2017
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein berufsständisches Versorgungswerk und nach § 1 Abs. 1 seiner Satzung eine teilrechtsfähige Einrichtung einer Kammer, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert ist.
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