Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 9. Februar 2015 ist durch den Prozessvergleich vom 21. Februar 2017 wirkungslos geworden.
II.Der Kläger und der Beklagte haben die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen je zur Hälfte zu tragen.
III.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5000 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|