Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hanau vom 25.11.2021 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.693,69 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Anschlussberufung des Klägers wird als unzulässig verworfen.
Von den Kosten des ersten Rechtszugs sowie des zweiten Berufungsverfahrens haben der Kläger 43 % und die Beklagte 57 % zu tragen. Die Kosten des ersten Berufungsverfahrens (..., OLG Frankfurt am Main) hat die Beklagte zu tragen.
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