Der Antrag des Klägers auf Aussetzung der Verhandlung wird zurückgewiesen.
II.Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Landshut vom 30. August 2021, Az.:
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
IV.Das in Ziffer I genannte Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
V.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.240,40 € festgesetzt.
I.
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