OLG Braunschweig - Urteil vom 14.11.2022
10 U 4/22
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Göttingen, vom 28.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 158/18

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PKW der Marke Mercedes mit einem Motor vom Typ OM651

OLG Braunschweig, Urteil vom 14.11.2022 - Aktenzeichen 10 U 4/22

DRsp Nr. 2023/3558

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PKW der Marke Mercedes mit einem Motor vom Typ OM651

Allein die Behauptung, in der Motorsteuerungssoftware eines Pkw sei ein sog. Thermofenster implementiert, das auch bereits zu einer durch das KBA initiierten Rückrufaktion geführt habe, vermag ein sittenwidriges Vorgehen des Herstellers nicht zu begründen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 28.02.2019, Az. 8 O 158/18, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 28.02.2019, Az. 8 O 158/18, ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt auf die Wertstufe bis 65.000,- € bis zum 25.04.2021 und auf die Wertstufe bis 30.000,- € ab dem 26.04.2021.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe:

I.