Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 28.02.2019, Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 28.02.2019, Az.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt auf die Wertstufe bis 65.000,- € bis zum 25.04.2021 und auf die Wertstufe bis 30.000,- € ab dem 26.04.2021.
I.
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