Die Berufung des Klägers gegen das am 05.05.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Kiel, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte wegen Schadenersatz aus dem sog. "Diesel-Abgasskandal" in Anspruch.
Der Kläger erwarb am 20.07.2017 von privat zum Preis von 18.500 € einen gebrauchten PKW Mercedes-Benz E 200 CDI, EU 5 mit AGR (EZ 14.7.2011; Typengenehmigung vom 18.2.2011), der zum Kaufzeitpunkt einen Kilometerstand von 78.701 km aufwies. In dem Fahrzeug ist ein Motor vom Typ OM 651 verbaut.
1. 2. 3. 1. 2.
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