Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 22, vom 15. Dezember 2020, Geschäfts-Nr.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die zulässige Berufung ist unbegründet.
1. Dem Kläger steht der mit der Berufung zuletzt noch in Höhe von € 8.751,97 nebst Zinsen und Nebenforderungen gegenüber der Beklagten weiterverfolgte Schadensersatzanspruch nicht zu.
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