Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 24.05.2019, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 62.104,53 € festgesetzt.
I.
Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadensersatz in Form von Zahlung des für das streitgegenständliche Fahrzeug geleisteten Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs.
1. 2.
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