OLG Brandenburg - Urteil vom 28.04.2021
4 U 107/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 11.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 309/18

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PkwHaftung der Volkswagen-AG wegen der Verwendung des von der Audi-AG entwickelten Motors EA 897

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.04.2021 - Aktenzeichen 4 U 107/19

DRsp Nr. 2021/7858

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Haftung der Volkswagen-AG wegen der Verwendung des von der Audi-AG entwickelten Motors EA 897

Die Volkswagen-AG haftet nicht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung wegen des Einbaus des von der Audi-AG entwickelten Motors EA 897 in von ihr unter ihrer Marke vertriebene Fahrzeuge, da zwar aufgrund einer Pressemitteilung des KBA Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine nicht in jeder Hinsicht konforme Software zur Motorsteuerung verwendet wurde, ein vorsätzlich sittenwidriges Verhalten der Volkswagen-AG aber nicht dargetan ist.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 11.06.2019, Az. 2 O 309/18, wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Das Urteil und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Potsdam sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

4. Der Streitwert wird für den Berufungsrechtszug auf die Wertstufe bis 80.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe:

I.