OLG Naumburg - Urteil vom 18.08.2022
9 U 105/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Dessau-Roßlau, vom 08.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 360/20

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PkwSittenwidrigkeit der Implementierung eines sog. Thermofensters in der Motorsteuerungssoftware eines Pkw

OLG Naumburg, Urteil vom 18.08.2022 - Aktenzeichen 9 U 105/21

DRsp Nr. 2023/7362

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Sittenwidrigkeit der Implementierung eines sog. Thermofensters in der Motorsteuerungssoftware eines Pkw

In der Implementierung eines sog. Thermofensters in der Motorsteuerungssoftware eines Pkw liegt ohne Hinzutreten weiterer Umstände kein arglistiges Vorgehen des Motorenherstellers.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. Oktober 2021 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau (Az.: 2 O 360/20) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

und beschlossen:

Der Antrag der Klägerin, das Verfahren entsprechend § 148 ZPO auszusetzen, wird abgelehnt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf eine Stufe bis 65.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten um Ansprüche aufgrund der Behauptung der Klägerin, im streitgegenständlichen Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut.