OLG Naumburg - Urteil vom 05.09.2022
12 U 152/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Stendal, vom 14.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 474/20

Rechte des Käufers eines Pkw BMW 520d im Hinblick auf den sog. Diesel-Abgasskandal

OLG Naumburg, Urteil vom 05.09.2022 - Aktenzeichen 12 U 152/21

DRsp Nr. 2023/1934

Rechte des Käufers eines Pkw BMW 520d im Hinblick auf den sog. Diesel-Abgasskandal

Keine Haftung der Fahrzeugherstellerin gemäß § 826 BGB wegen des Inverkehrbringens eines BMW 520d mit einem Motor N 47 EU 6.

Allein daraus, dass die Motorsteuerungs-Software eines Pkw (hier: BMW 520d mit einem Motor vom Typ N 47 EU 6) ein sog. Thermofenster vorsieht, kann noch nicht auf eine unzulässige Abschalteinrichtung und auf sittenwidriges Verhalten des Herstellers geschlossen werden.

Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Juli 2021 verkündete Einzelrichterurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stendal wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

und beschlossen:

Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird für die Zeit bis zum 21. August 2022 auf 20.504,64 € und für die Zeit danach auf 19.594,58 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe:

I.

Von der Darstellung des Sachverhalts wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

II.

Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg.

A.