Die Berufung des Klägers gegen das am 07.10.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 19.929,00 € festgesetzt.
I.
Die Berufung ist durch einstimmig gefassten Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
Das Landgericht hat die Klage zu Recht in vollem Umfang abgewiesen. Die Klage ist in allen Haupt-, Hilfs- und Nebenforderungen unbegründet. Zur Begründung wird auf die Ausführungen des Senats im gemäß § 522 Abs. 2 S. 2 ZPO ergangenen Hinweis vom 05.05.2021 Bezug genommen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|