Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau (
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 14.153,87 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 08.09.2018 bis zum 15.09.2019 aus einem Betrag in Höhe von 15.112,19 Euro und seit dem 16.09.2019 aus einem Betrag in Höhe von 14.153,87 Euro Zug-um- Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges der Marke Volkswagen Tiguan Freestyle Blue Motion TDI Fahrzeugidentifikationsnummer: .... zu zahlen.
2.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des im Ziff. 1 näher bezeichneten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
3. 4. 5. II. III. IV. V.
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