OLG München - Endurteil vom 13.02.2020
18 U 6191/19
Normen:
BGB § 31; BGB § 249 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Traunstein, vom 11.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 3874/18

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

OLG München, Endurteil vom 13.02.2020 - Aktenzeichen 18 U 6191/19

DRsp Nr. 2020/9939

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

1. Das Inverkehrbringen eines Kraftfahrzeugs, dessen Motorsteuerungssoftware eine sog. Umschaltlogik enthält, die als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 S. 1 der VO (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen zu qualifizieren ist, stellt eine konkludente Täuschung potentieller Erwerber durch die Herstellerin dar. Denn mit dem Inverkehrbringen des Motors wird konkludent zum Ausdruck gebracht, dass ein damit ausgerüstetes Fahrzeug entsprechend seinem objektiven Verwendungszweck im Straßenverkehr eingesetzt werden darf. 2. Ein solches allein der Kostensenkung und Gewinnmaximierung dienendes Verhalten ist sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB. 3. Durch diese Täuschung hat der Käufer einen Vermögensschaden erlitten, der in dem Abschluss des Kaufvertrages zu sehen ist.