OLG Brandenburg - Urteil vom 14.01.2021
12 U 104/20
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 249 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 31.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 138/19

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.01.2021 - Aktenzeichen 12 U 104/20

DRsp Nr. 2021/1972

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

1. Das Verhalten der Volkswagen AG, auf der Grundlage einer für den Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorentwicklung im eigenen Kosten- und damit auch Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des Kraftfahrtbundeamts systematisch, langjährig und in Bezug auf den Dieselmotor der Baureihe EA 189 in Deutschland Fahrzeuge in den Verkehr zu bringen, deren Motorsteuerungs-Software bewusst und gewollte so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden, ist im Verhältnis zum Käufer eines Fahrzeugs objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren. 2. Durch dieses sittenwidrige Verhalten ist dem Käufer ein Schaden entstanden, der im Abschluss des Kaufvertrages über das Fahrzeug liegt. Denn nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass der Käufer den Kaufvertrag in Kenntnis der illegalen Abschalteinrichtung nicht abgeschlossen hätte. 3. Von seinem Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises muss sich der Käufer im Wege des Vorteilsausgleichs die von ihm gezogenen Nutzungen in Form der gefahrenen Kilometer abziehen lassen.