Die Berufung des Klägers gegen das am 22.09.2020 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam i.d.F. des Berichtigungsbeschlusses vom 09.11.2020, Aktenzeichen
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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