Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 22.09.2020 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Potsdam in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 09.11.2020, Az.
Hierzu erhält der Kläger Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 4 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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