I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 20. Juli 2022 wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
III. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis 6.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. "Diesel-Abgasskandal".
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