OLG Celle - Urteil vom 10.05.2023
16 U 420/22
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Fundstellen:
WKRS 2023, 33067
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 20.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 78/22

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Audi mit 3.0l V-TDI-Motor bei Erwerb im April 2021

OLG Celle, Urteil vom 10.05.2023 - Aktenzeichen 16 U 420/22

DRsp Nr. 2023/12445

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Audi mit 3.0l V-TDI-Motor bei Erwerb im April 2021

Bei einem Erwerb eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Audi mit 3.0l V-TDI-Motor im April 2021 war die besondere Verwerflichkeit des Handelns des Fahrzeugherstellers bereits entfallen. Denn spätestens ab Beginn des Jahres 2018 hatte die Audi AG Gegenmaßnahmen ergriffen, die ihr Gesamtverhalten ab da nicht mehr als besonders verwerflich erscheinen lassen.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 20. Juli 2022 wird zurückgewiesen.

II. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

III. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis 6.000,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. "Diesel-Abgasskandal".