Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 23.09.2022, Az.
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
5.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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