Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 12.06.2019 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Az.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
I.
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