Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 21.03.2019, Az.
Die Entscheidung über die Kosten des gesamten Rechtsstreits bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Hechingen ist - bezüglich der Klägerin - ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
I.
Die Kläger, die im April 2016 einen Pkw der Marke "XX" kauften, machen gegen die Beklagte Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem sog. XX-Abgasskandal geltend.
1. 2.
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