OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 22.09.2022
16 U 78/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Limburg, vom 20.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 245/20

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs im Mai 2018Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Fahrzeughersteller

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.09.2022 - Aktenzeichen 16 U 78/21

DRsp Nr. 2023/1719

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs im Mai 2018 Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Fahrzeughersteller

Dass eine die Abgasimmissionen eines Pkw beeinflussende Einrichtung im Emissionskontrollsystem des Fahrzeugs in Form einer Aufheizstrategie als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 S. 1 VO (EG) Nr. 715/1007 zu qualifizieren sein mag, vermag die Annahme einer objektiven Sittenwidrigkeit der für den Motorenhersteller handelnden Personen im Sinne von § 826 BGB nicht zu begründen, wenn die erste potentiell schadensursächliche Handlung und der Eintritt des Schadens zeitlich auseinanderfallen und der Schädiger sein Verhalten zwischenzeitlich nach außen erkennbar geändert hat. Hiervon ist auszugehen, wenn der Käufer eines gebrauchten Pkw vor Abschluss des Kaufvertrages durch Aushändigung eines Beipackzettels informiert worden ist, dass das Fahrzeug zu einer Gruppe von bis zu 850.000 Fahrzeugen gehörte, bei denen in Absprache mit dem KBA Software-Updates zur Reduktion von Emissionen durchgeführt wurden oder noch durchzuführen sind.

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 20.04.2021, Az. 4 O 245/20, abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.